Die Hausordnung der IKSverabschiedet von der Schulkonferenz am 13. Juni 1991 - zuletzt geändert auf der Schulkonferenz vom 3. Juli 2010 Ziele der OrdnungsbestimmungenJedes Mitglied der Schule soll dafür eintreten, dass 1. Personen geschont werden, 2. öffentliches (Immobilien, Mobiliar, Unterrichtsmittel) und privates Eigentum erhalten wird, 3. die Funktionsfähigkeit des Unterrichtsbetriebes gesichert wird, 4. Schmutz und Abfall nach dem Verursacherprinzip beseitigt werden 5. und ein Ausgleich zwischen individuellen Interessen und Gruppeninteressen erfolgt.Schulordnung1 . Aufenthalt auf dem Schulgelände außerhalb des Unterrichts Aufenthaltsflächen außerhalb des Unterrichts (Pausenflächen) sind die Schulhoffläche, die überdachten Gänge, die Wege zwischen C-Trakt und Aula und der Sportplatz, der Gang und die Halle im C-Trakt die Kant-Halle, die Flure im Erdgeschoss des D-Trakts, der Eingangsbereich des E-Trakts, In Freistunden einschließlich der angrenzenden Pausen, der Mittagspause und nach Unterrichtsschluss stehen die Mensa und die Bibliothek (für Stillarbeit) zur Verfügung. Die Fahrradstände werden nur zum Abstellen und Abholen von Fahrrädern betreten. Das Schulgelände ist Fußweg im Sinne der StVO. 2. Verhalten vor Unterrichtsbeginn und nach der Pause Die Klassen 5 bis 9 einschließlich versammeln sich außerhalb der Gebäude vor den Aufgängen zu den jeweiligen Unterrichtsräumen. Sie werden von den Fachlehrerinnen bzw. Fachlehrern in die Unterrichtsräume geführt. Falls die Lehrerin bzw. der Lehrer 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht erschienen ist, erkundigt sich die Klassensprecherin bzw. der Klassensprecher im Geschäftszimmer. 3. Verhalten während der Pause Die Schüler/innen der Klassen 5 bis 9 halten sich während der Pausen einschließlich der Mittagspause auf den oben genannten Pausenflächen auf. Die Räume der Klassen 5 bis 9 werden verschlossen. Die 10. Klassen und die Kurse der Oberstufe müssen die Unterrichtsräume verlassen und die Räume sind zu verschließen, wenn der nachfolgende Unterricht in einem anderen Raum stattfindet. Das Werfen von Schneebällen oder sonstigen gefährlichen Gegenständen (z.B. Eicheln) und das Spielen mit harten und großen Bällen ist verboten. Auf den Pausenflächen außerhalb der Überdachung ist das Spielen mit kleinen, leichten, weichen Bällen erlaubt. In den Pausen und in der Mittagspause darf die Mensa zum Erwerb oder Verzehr von Speisen und Getränke betreten werden. 4. Verlassen des Schulgeländes In Freistunden und Pausen darf das Schulgelände nur von Schülerinnen und Schülern der 10. Klassen und der Oberstufe und nur auf den dafür vorgesehenen Wegen verlassen werden. Um dies zu ermöglichen, bringen alle Schüler/innen bei Eintritt in die Klasse 10 eine Erlaubnisbescheinigung der/des Erziehungsberechtigten bei. 5. Sonstiges Alkoholgenuss ist während der gesamten Unterrichtszeit einschließlich der Zeiten auf den Wegen von zu Hause zur Schule und zurück untersagt. Handys werden in der Schule ausschließlich zur Übermittlung wichtiger Nachrichten (z.B. Änderung des Stundenplans) und ausschließlich in den Pausen benutzt.
Die Hausordnung als Download
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